Gefängnisgeld wurde ab 1974 bis 1991 in den DDR-Haftanstalten vom Ministerium des Inneren ausgegeben. Die Rückseiten waren unbedruckt, das Papier sehr dick und leicht glänzend. Die Wertgutscheine wurden mit einem Stempel der Haftanstalt versehen und waren auch nur dort gültig. Ohne Stempelaufdruck waren sie nichts wert. Ab Juli 1985 wurde angeblich nicht mehr gestempelt.
Die letzte Serie B, gültig ab 01. Juli 1990, lautete schon auf D-Mark. Lediglich die Angabe „Mark“ von der Serie A wurde bei der letzten Serie durch „D-Mark“ ersetzt, die Gestaltung änderte sich sonst nicht. 1991 wurden dieses Ersatzgeld entwertet.
Gefangenengeld war keine gesetzliches Zahlungsmittel.
Details
Ausgabedatum: 1974
Länge in mm: 90
Breite in mm: 65
Katalognr.: MDI-30